Kontakt

Nation Builders International
Marcel Riedener, Marco Petrini &
David Müller
Oerlikonerstrasse 5
CH-8057 Zürich

info(AT)nabis.ch

PC 85-798503-7



FAQ

Wie werden die Fördergelder eingesetzt?
Mit den Geldern werden Nahrungsmittel, Kleider, Medikamente, Einrichtungsgegenstände, Küchen- und Schulmaterial sowie weitere nötige Anschaffungen getätigt. Zudem wird mit Hilfe der Gelder die Miete für das Waisen- und Schulhaus bezahlt. Ein weiterer sehr wichtiger Bestandteil sind die Löhne für die angestellten Heimmütter und Lehrer, die wir zu decken helfen versuchen. Die Spendengelder kommen vollumfänglich der Institution vor Ort zu. Administration und sonstige Vereinstätigkeiten werden ehrenamtlich vorgenommen.

Wie wird garantiert, dass die Spenden zweckendsprechend eingesetzte werden?
Grosse Anschaffungen, wie Infrastruktur, Mobiliar und Essensvorräte werden von uns persönlich gekauft. Kleinere Beträge für die laufenden Lebenskosten überweisen wir monaltich direkt an Alex Dankwa. In regelmässigen Reports informiert er uns über die Verwendung der Gelder und Neuigkeiten vor Ort.

Wie lebten die Kinder, bevor sie ins NABI Waisenhaus kamen?
Die meisten Kinder waren Strassenkinder mit einem Elternteil und lebten in der Gegend von Akooko und Apedwa. Nachdem sich die Eröffnung des Waisenheimes herumgesprochen hat, traten Eltern und andere Familienmitglieder an Alex Dankwa heran. Dank dem Waisenhaus haben sie nun ein schützendes Zuhause, drei Mahlzeiten pro Tag und Betreuungspersonen, die auf die Kinder aufpasst. Viele der Strassenkinder, die das Glück nicht haben, in einem Waisenhaus aufgenommen zu werden, enden in den gefährlichen Goldminen, um etwas Geld zu verdienen.

Kann ich die Spende/den Förderbeitrag bei den Steuern abziehen?

Ja. NABI Switzerland ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Steuerpflicht befreit. Der Sitzkanton Zürich hat dies per Oktober 2009 verfügt - die Kantone St.Gallen, Schwyz, Bern, Graubnden und Nidwalden haben unsere Steuerbefreiung auch bereits anerkannt. Mit dem Steuerbefreiungsentscheid gelangen wir nun an weitere kantonale Steuerämter. Neue Steuerbefreiungsentscheide werden laufend auf der Homepage (Download) aufgeschaltet.