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NABIS neu steuerbefreit

veröffentlicht um 02.11.2009 10:17 von Nabi Switzerland   [ 02.11.2009 11:46 wurde aktualisiert. ]
Nach einer geringfügigen Statutenanpassung wurde NABI Switzerland vom Sitzkanton Zürich von der Steuerpflicht befreit. Mit Verfügung vom 8. Oktober 2009 (siehe Download) wurde dem Verein die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke attestiert.

Lange Rede kurzer Sinn: mit Ihrer Spende helfen Sie nun nicht nur den Kindern in Begoro, Sie können dabei auch noch Steuern sparen
!

Der Steuerabzug beträgt bei den direkten Bundessteuern maximal 20% vom Reineinkommen. Wie hoch die Spende mindestens sein muss, damit diese bei den Staats- und Gemeindesteuern in Abzug gebracht werden kann, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Meist müssen die Spenden mindestens CHF 100 betragen und der Maximalabzug liegt auch hier oft bei 20% vom Reineinkommen. Unter Download finden Sie einen ZEWO-Artikel (
"Mit Spenden Steuern sparen") mit Angaben zu Ihrem Wohnkanton.

Vorerst gilt die Steuerbefreiung nur für Spenderinnen und Spender im Kanton Zürich. Mit der Verfügung des Sitzkantons können wir nun auch an weitere kantonale Steuerämter gelangen. Wir gehen davon aus, dass bis Jahresende noch weitere Kantone folgen werden - namentlich beantragen wir die Steuerbefreiung in den Kantonen Bern, St.Gallen, Graubünden und Schwyz. Weitere werden folgen, sobald wir Spenderinnen und Spender aus anderen Kantonen begrüssen dürfen.

Im Februar des Folgejahres lassen wir Ihnen jeweils die Spendenbescheinigung zukommen, die Sie der Steuererklärung beilegen können.

Sagen Sie es weiter - Spenden bis 31. Dezember verringert die Steuerbelastung
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